Top-Verkäufe

nach Umsatzgröße WKN
1.Robeco QI Global Dyn. Dur. IHA0H0UU
2. Alphabet Inc. -C- A14Y6H
3.3% Amgen 22/29 A3K2PR
4.Nestlé S.A. A0Q4DC
5.SAP SE 716460

In der Berichtswoche betrug der Verkaufsumsatz 0,07 Mio. Euro, die sich auf Fonds (0,03 Mio. Euro), Aktien (0,03 Mio.) und Anleihen (0,01 Mio.) verteilten. Darunter waren auch SAP-Aktien.

Die Zusammensetzung eines Aufsichtsrats ist schon etwas, für das sich Geldanleger, speziell Aktionäre, interessieren dürfen.

Aber auch Gewerkschaften in Deutschland haben daran ein Interesse, und manchmal ist dieses, wie im Fall SAP, so groß, dass sich auch der Gerichtshof der Europäischen Union dafür interessieren muss. Das Gericht hat am 18.10. in der Rechtssache C-677/20 entschieden, dass SAP auch als SE (seit 2014) an die Mitbestimmungsregeln, die für die AG galten, gebunden bleibt. Gemäß Vorher-Nachher-Prinzip dürfe, so die Pressemitteilung des Gerichts, die Beteiligung der Arbeitnehmer nicht eingeschränkt werden, sie ist demnach irreversibel.

Der Konvergenzgedanke zieht hier offenbar nicht, er wird vom Gericht in dieser Sache explizit zurückgewiesen, jedenfalls sofern dadurch der bereits erzielte Grad der Arbeitnehmerbeteiligung gemindert würde. Demzufolge muss SAP akzeptieren, dass die klageführenden Gewerkschaften Verdi und IG Metall ihre Vertreter ins Aufsichtsrats-Besetzungsspiel bringen.

Und die beiden klageführenden Gewerkschaften haben zu akzeptieren, dass nicht nur deutsche Gewerkschaften, sondern auch alle anderen Gewerkschaften in den Betrieben und Tochtergesellschaften von SAP dieses Recht haben.

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